UNESCO-Welterbestätten
Kulturerbe der Menschheit
1972 verabschiedete die UNESCO die Welterbekonvention. Ziel ist, Kultur- und Naturgüter, die einen »außergewöhnlichen universellen Wert« besitzen zu erhalten und besonders zu schützen. 890 Kultur- und Naturstätten stehen mittlerweile auf Liste des Welterbes, darunter 33 in Deutschland. Unter den »Kulturellen Leuchttürmen« befinden sich 7 Welterbestätten:
- Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (seit 1990)
- Das Bauhaus und seine Stätten in Dessau und Weimar (seit 1996)
- Luthergedenkstätten, Wittenberg und Eisleben (seit 1996)
- Klassisches Weimar (seit 1998)
- Wartburg Eisenach (seit 1999)
- Gartenreich Dessau-Wörlitz (seit 2000)
- Muskauer Park (seit 2004)